1. STEUERBERATUNG
- Einbegriffen sind Steuerberatungsdienstleistungen zu allen steuerbezogenen Fragen über alle Steuerformen,
- Beratungen, Konsultationen, Deutungen sowie Erklärungen zu allen Finanz- und Steuervorschriften,
- Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
2. STÄNDIGE GESCHÄFTSKOOPERATION
- Einbegriffen sind ständige Steuerkontrolle, Beratungen, Konsultationen, Deutungen sowie Erklärungen zu allen Finanz- und Steuervorschriften, und Lieferung des Steuerbriefes
3. (VORBEUGENDE) STEUERPRÜFUNG UND STEUERREVISION
- Steuerprüfung der Richtigkeit der Berechnung und Zahlung jeder Steuerart
- Steuerrevision aller Steuerarten, bei denen der Steuerzahler/die Steuerzahlerin eine Gesellschaft oder eine natürliche Person ist
4. STEUERPLANUNG
- Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und anderer Steuerunterlagen
- Erstellung von Steuerbescheiden zur Optimierung von Steuerverbindlichkeiten
- Vorbereitung von Erklärungen und Bekundungen über Steuerverfahren vor Steuerbehörden
5. TRANSFERPREISE
- Erstellung eines Elaborates über Transferpreise und Aktualisierung des Elaborates.