Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes muss der Vertrag über Steuerberatungsdienstleistungen schriftlich geschlossen werden, wobei alle wesentlichen Elemente des schuldrechtlichen Verhältnisses einschließlich Bestimmungen über den Schutz und die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses im Vertrag eingeschlossen sein müssen.
AUSZUG AUS DEM KUNDENVERTRAG
Artikel 5
Der Steuerberater erbringt selbstständig sowie gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Republik Kroatien im Rahmen dieses Vertrags Dienstleistungen für Vorstandsmitglieder und andere verantwortliche Personen des Nutzers.
Der Steuerberater verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit gebotener Sorgfalt seiner Angestellten, die für Beratungstätigkeiten entsprechend ausgebildet und befähigt sind, zu erbringen.
Artikel 6
Der Nutzer ist verpflichtet, dem Steuerberater rechtzeitig seine Anforderungen zu stellen sowie alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Urkunden, Unterlagen, Steuer- und Buchhaltungsregister, Berichte, Verträge u. a. zur Verfügung zu stellen.
Artikel 7
Der Steuerberater verpflichtet sich, alle Anforderungen und Rechte des Nutzers im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach eigener Überzeugung zu wahren.
Artikel 8
Der Steuerberater ist verpflichtet, alle vom Nutzer anvertrauten oder im Rahmen seiner Arbeit herausgefundenen Informationen als Geschäftsgeheimnis zu wahren sowie diese vor einer unbefugten Offenlegung an Dritte zu sichern. Auf die Geheimhaltungspflicht für Geschäftsgeheimnisse werden Bestimmungen des Allgemeinen Steuergesetzes entsprechend angewandt.
Zu den Tätigkeiten zugelassener Steuerberater
Es ist allgemein bekannt, dass die Geschäftsverwaltung auch die Verwaltung von Steuerrisiken unbedingt einschließt. Besonders ausgeprägt ist dies im Falle einer hohen effektiven Steuerbelastung der Geschäftsabwicklung, wie das in Kroatien der Fall ist. Die Geschäftsverwaltung dient der langfristigen Optimierung der Sicherheit und Effizienz durch die Schaffung von bestimmten Wirtschafts-, Markt- und Finanzeffekten. Da Finanzeffekte die Effizienz durch die Maximierung reiner Geldflüsse nach der Besteuerung direkt erhöhen, wird es zu einer Notwendigkeit, Steuerrisiken, ihre Bedeutung sowie die Verwaltung möglicher Steuereffekte zum Zweck der Maximierung reiner Geldflüsse als Zielfunktion zu identifizieren.
Steuerverbindlichkeiten sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtverbindlichkeiten und Geldausgaben einer Handelsgesellschaft. Ihr Wert und ihre Dynamik werden nicht nur durch ihre Geschäftsaktivitäten sondern auch direkt durch Vorschriften sowie deren Änderung und Anwendung bestimmt. Durch jeden Zahlungsaufschub von Steuern (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) entsteht in der Regel die Gefahr, dass die Gesellschaft deutlich weniger erfolgreich wird, und zwar direkt durch verschiedene Zusatzausgaben (Verzugszinsen, Geldstrafen u. Ä.), aber auch indirekt durch den Entschluss, dass die Deckung dieser Ausgaben im Zustand der Insolvenz als höchste Priorität behandelt wird.
Dieser Entschluss, häufige Zeiträume, in denen Steuerverbindlichkeiten entstehen, und ihre Bedeutung hinsichtlich des Wertes einer Gesellschaft machen sogar aus kurzzeitigen Zeiträumen der finanziellen Instabilität eine länger andauernde Zahlungsunfähigkeit und Geschäftsstagnation. Unterlassungen und Fehler im Hinblick auf Steuern haben in der Regel zwei mögliche Folgen: Entweder führen sie zur direkten Verminderung des Geschäftserfolgs oder sie verhindern dessen Anstieg. Dies ist ein weiterer Pluspunkt für die organisierte Verwaltung von Steuerrisiken.
Die Verwaltung von Steuerrisiken ist für das Management empfehlenswert, nicht nur damit eine Strafe für Vergehen vermieden wird, sonder auch damit im gesetzlichen Rahmen die kleinstmögliche Steuer gezahlt wird und die Steuerzahlung so weit wie möglich hinausgeschoben wird.
Eine organisierte Verwaltung der Steuern heißt: eine systematische und kontinuierliche Kontrolle der Geschäftsabwicklung hinsichtlich der Rechtzeitigkeit und Richtigkeit bei der Berechnung und Zahlung aller Steuerarten. Dies bedeutet wiederum, dass eine richtige Anwendung der Steuervorschriften langfristig und zuverlässig garantiert wird. Zu diesem Zweck möchten wir Ihnen eine ständige Geschäftskooperation mit dem Büro zugelassener Steuerberater Javorović, Idžojtić i partneri empfehlen.