Steuervertretung

Dienstleistungen zugelassener Steuerberater

 

Im Artikel 4 Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes ist die Pflicht des schriftlichen Vertragsschlusses über Steuerberatungsdienstleistungen vorgeschrieben, wobei alle wesentlichen Elemente des schuldrechtlichen Verhältnisses (Gegenstand, Entgelt, Zahlung, Verantwortung, Fristen) im Vertrag eingeschlossen sein müssen.

Von uns angebotene Steuerberatungsdienstleistungen, für die wir rechtlich befugt sind, umfassen:

  • Beratung zu Steuerfragen (ständige Geschäftskooperation, kontinuierliche Überwachung des Kunden)
  • Steuerliche Due Diligence
  • Abgabe von Steuererklärungen im Namen des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin
  • Vertretung des Steuerzahler

Die Beratung zu Steuerfragen (ständige Geschäftskooperation, kontinuierliche Überwachung des Kunden) umfasst:

  • Beratung zu allen Steuerfragen, prompte Konsultation per Telefon, Internet oder unmittelbar beim Kunden bzw. Steuerberater
  • Analyse einzelner Probleme in Bezug auf Steuern sowie Steuerplanung
  • Erstellung von Steuerbescheiden zur Optimierung von Steuerverbindlichkeiten
  • Kontrolle der Anwendung und Änderung von Steuervorschriften
  • Hilfe bei Steuerverfahren vor Steuerbehörden (Stellungnahmen, Antworten auf Anfragen, Konsultationen)
  • Hilfe bei Erstellung von Steuererklärungen und anderen Steuerunterlagen (Stellungnahmen, Antworten auf Anfragen, Konsultationen)

Andere Beratungsdienstleistungen in den Bereichen:

  • öffentliche Finanzen
  • Unternehmensfinanzen
  • Rechnungswesen
  • Normen im Rechnungswesen
  • Finanzberichterstattung
  • Finanzanalysen

Eine kurze Steuereinsicht in die Geschäftsabwicklung und steuerliche Geschäftstransaktionen besteht vor allem aus Folgendem:

a) Prüfung und Identifizierung potenzieller Steuerrisiken und Risiken bei anderen öffentlichen Abgaben. Prüfungen umfassen Rechtzeitigkeits- und Richtigkeitsprüfungen bei der Berechnung und Zahlung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben durch Einsichtnahme in die Steuerunterlagen, und zwar insbesondere für Folgendes:

  • Ertragssteuer – Einsicht in und Überblick über Unterlagen und Steuererklärungen, Prüfung des Besteuerungsverfahrens und seiner Elemente (Ausgangsgröße, sichtbare temporäre Differenzen, durch Amortisation latente temporäre Differenzen, permanente Differenzen, Erleichterungen und Fördermittel, Steuerverbindlichkeiten), Anzahlungen.
  • Quellensteuer – Prüfung der Berechnungen und Auszahlungen von Entgelten für nicht ansässige Personen, die an ausländische juristische Personen aufgrund des geistigen Eigentumsrechtes ausgezahlt werden (Rechte auf Vervielfältigung, Patente, Lizenzen und andere ähnliche Rechte), Zinsen sowie Entgelte für Dienstleistungen (Beratungsdienstleistungen, Prüfdienstleistungen).
  • Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Pflichtbeiträge – Einsicht in die Berechnungen von Pflichtbeiträgen, Einkommensteuern und Steuerzuschlägen bei der Berechnung und Auszahlung der Gehälter (Vergütung in Geld, Sachleistungen), Auszahlungen des steuerfreien Einkommens (Entgelte, Förderbeträge, Belohnungen, Abfindungen, Stipendien).
  • Steuer auf ein anderes Einkommen und Pflichtbeträge – Einsicht in die Berechnungen von Pflichtbeiträgen, Einkommensteuern und Steuerzuschlägen bei der Berechnung und Auszahlung von Entgelten für Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder, Autorenhonoraren sowie Honoraren für Agenten, Übersetzer, Berater, Sachverständige, vorgeschriebene Registerführungen und Berichte.
  • Mehrwertsteuer – Einsicht in und Überblick über Unterlagen – Steuerunterlagen, Steuerregister und Steuererklärungen, Prüfung der Anwendung von Steuerbefreiungen, Besteuerungsverfahren und Steuerzahlung.
  • Immobilienverkehrsteuer, spezielle und andere Steuern – Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage, Steuererklärung und Steuerzahlung.
  • Transaktionen aus Verhältnissen mit verbundenen Parteien – Einsicht in die Berechnungen von Entgelten für verbundene Parteien und Überblick über entsprechende Steuerunterlagen.

b) Quantifizierung und Analyse der Auswirkungen potenzieller Unregelmäßigkeiten (Fehler) bei der Berechnung und Zahlung von Steuern sowie Festlegung der Einflüsse dieser Auswirkungen auf die Objektivität der Finanzberichte einer Gesellschaft;

c) Verfassung und Erstattung des Berichts eines zugelassenen Steuerberaters über die Ergebnisse der Steuerprüfung der Geschäftsabwicklung einschließlich Empfehlung.

Die Abgabe von Steuererklärungen im Namen des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin und die Steuerprüfung des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin umfasst Folgendes:

  • Erstellung, Ausfüllung und Zustellung von Steuererklärungen und anderen Steuerunterlagen im Namen des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin
  • Kontrolle der ordentlichen Führung von Steuer- und Buchhaltungsregistern zur Erstellung von Steuererklärungen und anderen Steuerunterlagen

Die Vertretung des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin umfasst Folgendes:

  • Vertretung in Steuerverfahren vor Steuerbehörden,
  • Handeln im Steuerverfahren im Namen des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin und
  • Teilnahme an Steuerstreitigkeiten vor Gerichten.

Büroadresse

Javorović&Idžojtić Partneri j.t.d.
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